Teilnahme am Studierfähigkeitstest
Erfreulicherweise sinken die Zahlen der Corona-Neuinfektionen in den letzten Tagen. Sie bleiben aber weiterhin auf hohem Niveau.
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung hat das Rektorat beschlossen, die Teilnahme am Studierfähigkeitstest von den nachgenannten Voraussetzungen abhängig zu machen.
Zur Teilnahme am Studierfähigkeitstest an der HVF ist vorzulegen:
o Ein negatives COVID-19-Schnelltestergebnis, bei Prüfungsbeginn nicht älter als 48 Stunden oder
o eine Impfdokumentation gegen die COVID-19-Krankheit oder
o ein Nachweis einer bestätigten COVID-19-Infektion.
Die Vorgaben gelten ab dem...
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