Änderungen der Coronaregelungen ab 3. April 2022 - 1. April 2022

01.04.2022

Anpassung der Corona‐Regelungen

Die Coronaverordnung Studienbetrieb wird mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft treten. Damit gelten grundsätzlich die allgemeinen Corona‐Regelungen des Landes für die Hochschulen. Das bedeutet, dass die 3G‐Kontrollen für den Präsenzlehrbetrieb ab Sonntag, den 3. April 2022 entfallen.

Hinsichtlich der Maskenpflicht sieht das Wissenschaftsministerium eine Weiterführung insbesondere dann gegeben, wenn der Zuschnitt der Veranstaltungen, die räumlichen Verhältnisse und/oder das Infektionsgeschehen vor Ort konkret Anlass hierzu geben. Die Hochschulleitung hat die vorgegebenen Aspekte in ihre Entscheidungsbildung einfließen lassen.

An der HVF gilt ab Sonntag, den 3. April 2022 Folgendes:

  • Auf dem Außengelände der Hochschule besteht keine Maskenpflicht mehr.
  • Innerhalb geschlossener Räume der Hochschule gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).
  • Die Maskenpflicht entfällt beim Halten eines Vortrags; in diesem Fall soll die Raumposition der oder des Vortragenden so organisiert werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Die Maskenpflicht gilt nicht am Arbeitsplatz oder bei Verrichtung der Tätigkeit, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann, oder wenn ein ärztliches Attest hiervon befreit.
  • Bei Prüfungen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

Personen ist der Zugang zu den Hochschulgebäuden nicht gestatten, wenn sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs‐ oder Geschmacksverlust.