Als Sachverständiger im Hessischen Landtag - 8. September 2021

08.09.2021

Professor Dr. Matthias Mitsch war am 2. September 2021 zur öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags zum Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Drucks. 20/5897 - als Sachverständiger nach Wiesbaden geladen. Die gesetzlichen Änderungen im hessischen Beamtenrecht bezwecken den aktuellen Entwicklungen und den in der praktischen Rechtsanwendung bestehen Bedarf Rechnung zu tragen. Zudem soll der gesetzgeberische Wille an einigen Stellen klargestellt werden.        

In seiner Stellungnahme regte Mitsch zunächst an, bei der gesetzlichen Aufnahme einer Rufbereitschaft in § 53 HBG n.F. deren Voraussetzungen lediglich auf die Erforderlichkeit von dienstlichen Verhältnissen zu reduzieren. Des Weiteren sprach er sich unter anderem zum Laufbahnrecht in der HLVO dafür aus, dass beim Erwerb der Laufbahnbefähigung über eine hauptberufliche Tätigkeit zumindest ein relevanter Anteil dieser Zeit bereits im öffentlichen Dienst zu verbringen sein soll. Ansonsten können Bewerberinnen und Bewerber direkt beispielsweise aus Parteizentralen oder Verbänden verbeamtet werden, ohne unmittelbar Berufserfahrung im öffentlichen Dienst gesammelt zu haben. Dieses wird den anzustellenden hohen Ansprüchen an die Personalauswahl von Beamtinnen und Beamten nicht gerecht.

Prof. Dr. Matthias Mitsch