Competence Centre for Electoral Affairs der HVF zu den Berliner Wahlen im September 2021

07.11.2022

Unter https://www.vdz.org/berlin-2021-verletzung-der-grundwerte-der-demokratie-europa erschien ein Beitrag mit dem Titel "Berlin, 2021: Verletzung der Grundwerte der Demokratie in Europa? Wie europäische Wahlgrundsätze in Berlin interpretiert werden." von Prof. Dr. Robert Müller-Török, Leiter des Kompetenzzentrums Wahlangelegenheiten am Institut für angewandte Forschung und Mag. Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung des österreichischen Innenministeriums und stv. Leiter der Bundeswahlbehörde Österreichs. Das Problem ist weniger, dass es in Berlin freundlich formuliert "etwas chaotisch" zuging, sondern dass es bis zu einem ersten Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts fast eineinviertel Jahre dauert(e). Und in der Zwischenzeit das Abgeordnetenhaus nicht dem Wählerwillen entsprechend zusammengesetzt ist, aber dennoch Gesetzgeber ist. Das zweite, aus Sicht der gemeinsamen europäischen Wahlstandards schwerwiegendere Problem ist, dass nach Art. 41 GG der (falsch zusammengesetzte!) Bundestag sozusagen "Richter in eigener Sache" ist und ein (ebenfalls falsch zusammengesetzter) Wahlprüfungsausschuss das Ganze in extremo bis zum Ende der Legislaturperiode verzögern und dem Bunderverfassungsgericht vorenthalten kann.

Kontakt Prof. Dr. Müller-Török >>