Corona-Regeln und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

25.01.2021

Dabei unterliegen die Verfolgungsbehörden allerdings keiner Pflicht, das Verhalten der Betroffenen bis in den letzten Winkel zu verfolgen, sondern können auch „Gnade vor Recht“ ergehen lassen. Das bezeichnet man als Opportunitätsprinzip.

Prof. Dr. Torsten Noak von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) wurde zu diesem Thema von dem jungen Ableger des Deutschlandfunks, „Deutschlandfunk Nova“, interviewt und auf dessen Homepage zitiert.

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