Der Gerichtshof der Europäischen Union stärkt die Arbeitnehmerfreizügigkeit und den Sozialstaat

08.01.2021

Die Norm darf nicht mehr angewendet werden. Damit hat der Gerichtshof sowohl für die schulpflichtigen Kinder von Unionsbürgern, die in der BRD erwerbstätig sind oder waren, als auch für deren sorgeberechtigten Eltern einen uneingeschränkten Zugang zu Leistungen des SGB II wiederhergestellt.

Torsten Noak, Professor der HVF Ludwigsburg, hat die Entscheidung analysiert und eingeordnet.

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