Ein bäriges Affengesicht

05.10.2020

Ehrverletzungen, die mittels Facebook und Co verbreitet werden, können eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Das gilt insbesondere bei Formalbeleidigungen, zu denen vor allem Schimpfworte zählen. Es müssen aber nicht unbedingt Worte sein. Auch mit Emojis können ehrverletzende Abwertungen zum Ausdruck gebracht werden.

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Prof. Dr. Arnd Diringer