Eine Provokation ist kein Arbeitszeugnis - 17. Februar 2022

17.02.2022

Ein Arbeitszeugnis darf nicht polemisch und in grob unsachlichem und ironischen Stil verfasst sein. Das hat das LAG Köln klargestellt.

„Arbeitszeugnisse sind lästig. Arbeitnehmer fürchten versteckte Botschaften zu ihrem Nachteil, Arbeitgeber scheuen den Aufwand eines Rechtsstreits um Formulierungen.“ Das schrieb Dr. Bernd Wiesenbauer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht, in einem Beitrag in der Zeitschrift “Recht der Arbeit” (RdA 2020, 283). Und das stimmt. Aber manchmal verstecken Arbeitgeber ihre Botschaften nicht einmal und scheuen auch nicht vor Auseinandersetzungen zurück, bei denen klar ist, dass sie sie verlieren werden. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 14.2.2017 – 12 Ta 17/17).

Lesen Sie den vollständigen  Beitrag von Professor Dr. Arnd Diringer.

Prof. Dr. Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht (Hochschule Ludwigsburg)