HVF goes Luxemburg

17.10.2019

Der Inhalt des Hearings also der Anhörung war die Frage, inwieweit der Rahmenbeschluss der EU gegen den Drogenhandel auch auf den privaten Besitz von Drogen anwendbar ist. Außerdem ging es um die Begrifflichkeit „erhebliche Mengen Drogen“ der konkret zu definieren ist. Eingebracht hatte das Vorlageverfahren das Land Polen dem sich die Regierungen von Schweden und Spanien angeschlossen hatten. Neben den Vertretern dieser Länder verhandelten noch Vertreterinnen der EU-Kommission, fünf Richter sowie eine Generalanwältin mit. Wie immer wurden alle Plädoyers in der jeweiligen Muttersprache gehalten und simultan für die übrigen Teilnehmer übersetzt.

Die Verhandlungspause nutzten die Studierenden für einen Rundgang durch den EuGH und erhielten dabei Einblicke in dessen geschichtliche Entwicklung und Architektur. Besonders imposant war die umfangreich ausgestattete Bibliothek. Beeindruckt zeigten sich die Exkursionsgruppe vom Großen Saal, in dem das Plenum tagt und die wichtigsten Fälle behandelt werden.

Der Referent der deutschen Generalanwältin, Professor Dr. David Hummel gab den Studierenden der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen einen spannenden Einblick in den Arbeitsalltag am Europäischen Gerichtshof. Hummel verdeutlichte dabei, dass der EuGH grundsätzlich nicht über konkrete Fälle entscheidet, sondern als sogenanntes Hilfsgericht für die nationalen Gericht der EU-Länder fungiert. Alle Entscheidungen stellen nach seinen Worten keine Urteile bezüglich des Einzelfalles dar, vielmehr sind sie als Rechtsauslegungshilfe zu sehen, die dann auf nationaler Ebene umzusetzen sind.

Am letzten Tag der dreitägigen Exkursion stand für die Studierenden dann noch EuroStat auf dem Programm. Das statistische Amt der Europäischen Union ist die Verwaltungseinheit zur Erstellung amtlicher europäischer Statistiken. Zwei Vorträge über die Arbeit dieser Einrichtung rundeten den Besuch ab.