Information des Rektors zum Präsenzbetrieb im Wintersemester 2021/2022 21. September 2021

21.09.2021

Professor Dr. Wolfgang Ernst informiert für das anstehende Wintersemester 2021/2022 über die folgenden Punkte:

Entsprechend den politischen Vorgaben ist Präsenzbetrieb wieder zulässig, digitale Formate können daneben weitergeführt werden. In welchen Studiengängen und in welchen Studienabschnitten konkret Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden sollen, ist mit den Dekanaten der beiden Fakultäten besprochen. Sie werden, falls nicht bereits geschehen, von dort informiert.

Bei Präsenzbetrieb gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung Studienbetrieb. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist von dem Vorliegen eines Impf‐, Genesenen‐ oder Testnachweises im Sinne des § 4 Absatz 2 Corona-Verordnung abhängig (3G). Die Hochschule ist zur Überprüfung der 3G‐Regeln verpflichtet.

Für die Teilnahme an allen Präsenzveranstaltungen gilt, dass die Nachweise, wie sie die Corona-Verordnung fordert, eigenständig zu erbringen sind. Es können grundsätzlich keine Tests an der Hochschule selbst durchgeführt werden.

Bei Lehrveranstaltungen wird das Vorliegen eines 3G‐Nachweises anhand von Stichproben überprüft. Die Hochschule hat ein Konzept "Prüfungspflichten (3G) während Präsenz‐Studienbetrieb" erstellt, welches als Teil des überarbeiteten Hygienekonzepts in den nächsten Tagen auf der Internetseite der Hochschule abgerufen werden kann. 3G‐Nachweise sind sowohl seitens der Studierenden als auch seitens des Lehrpersonals im Präsenzbetrieb mit sich zu führen und bereit zu halten. Ich weise darauf hin, dass Teilnehmer/innen an einer Veranstaltung ohne 3G‐Nachweis ordnungswidrig handeln. Werden bei der Stichprobenkontrolle Teilnehmer/innen ohne Nachweis identifiziert, erfolgt ein Hausverbot, geltend bis zur Erbringung eines 3G‐Nachweises, und eine Meldung der Ordnungswidrigkeit.

Bei sonstigen Präsenzveranstaltungen ist der 3G‐Nachweis bei allen Teilnehmern zu überprüfen.

Alle Präsenzveranstaltungen sind vom Rektorat zuzulassen. Die (Formular‐)anträge werden über die Dekanate dem Rektorat zugeleitet.

Näheres zur Durchführung der Stichproben zu Abstandsgebot, Maskenpflicht u.a. entnehmen Sie bitte dem Hygienekonzept.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Prof. Dr. Wolfgang Ernst

Rektor Prof. Dr. Wolfgang Ernst