Ludwigsburger Professoren halten Migrantenquote für verfassungswidrig

08.02.2021

Die Berliner Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) will den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung massiv erhöhen. Doch ist eine "Migrantenquote" überhaupt rechtlich zulässig? Eine Frage, die sich nicht nur in Berlin, sondern in allen Bundesländern stellt.

Als erstes Bundesland will Berlin den Anteil der Mitarbeiter, die ausländischen Familien entstammen, im öffentlichen Dienst anheben. Das heißt, öffentliche Stellen müssten künftig darauf hinwirken, mindestens 35 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund als Mitarbeiter zu haben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf stößt nun gleichermaßen auf Empörung und Zustimmung.

Die Ludwigsburger Professoren Dr. Arne Pautsch und Dr. Christian F. Majer sind der Meinung, dass das verfassungswidrig ist, wie die beiden in einem wissenschaftlichen Beitrag für die „Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik“ schreiben.

Dies ergibt sich nach ihrer Auffassung aus dem insoweit klaren Wortlaut des Art. 3 III 1 Grundgesetz, welcher eine Bevorzugung wegen der Herkunft anders als in den Kriterien des Geschlechts oder der Behinderung ausdrücklich ausschließt.

Prof. Dr. Christian F. Majer

Prof. Dr. Arne Pautsch