Steuerrecht und Psychologie interdisziplinär

21.02.2023

Im aktuellen Betriebsberater ist ein gemeinsamer Aufsatz von Prof. Dr. Gunda Rosenauer, Prof. Dr. Tanja Leibold und Prof. Dr. Gabi Meissner erschienen. Im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung haben die Verfasserinnen herausgearbeitet, welche psychologischen Anreize positiv auf die Tax Compliance wirken und wie sich diese im Steuerverfahrensrecht umsetzen lassen. Verstanden als Sicherstellung eines regelkonformen, den Steuergesetzen entsprechenden Verhaltens, betrifft Tax Compliance alle Steuerpflichtigen vom Großkonzern bis zum Einzelunternehmer und zum Arbeitnehmer. Das Interesse an Tax Compliance liegt auf beiden Seiten. Der Steuerpflichtige will nicht mit den Steuergesetzen in Konflikt geraten, da er ansonsten mit Sanktionen und dem Verlust seines guten Rufes rechnen muss. Die Steuerverwaltung hat ein starkes Interesse daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Steuerpflichtigen weitgehend selbst kontrolliert und gesetzeskonform verhält, um auf diese Weise Personalressourcen auf prüfungsbedürftige Fälle konzentrieren zu können. Von Tax Compliance profitieren also sowohl der Steuerpflichtige als auch die Steuerverwaltung gleichsam. Die psychologische Forschung zeigt, dass es sich förderlich auf die Tax Compliance auswirkt, wenn die Steuerbehörde dem kooperationsbereiten Steuerpflichtigem bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten mit ihrem Fachwissen serviceorientiert zur Seite steht. Letztlich geht es wie in allen Beziehungen darum, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Eingegangen wird im Aufsatz auch auf die Neuregelung in § 38 zu Art. 97 EGAO. Unternehmen können nach der Neuregelung für die Zukunft Erleichterungen bei der Betriebsprüfung gewährt werden, wenn die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf die Einhaltung steuerlicher Vorschriften in der laufenden Betriebsprüfung bestätigt wurde. Die Neuregelung ist ein entscheidender Schritt für die Weiterentwicklung eines konsensualen Besteuerungsverfahrens. Denn der kooperative Steuerpflichtige verdient das Vertrauen der Steuerverwaltung!

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