Studierende der HVF besuchen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg

22.01.2019

Am 21. Januar 2019 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg in einer von einem ehemaligen Gerichtsvollzieher erhobenen Verfassungsbeschwerde die erste mündliche Verhandlung unter dem neuen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Malte Graßhof, durchgeführt. Anlässlich dieser Verhandlung besuchten die Studierenden des Vertiefungsschwerpunkts „Stadtentwicklung, Planung und Bauen“ im Studiengang „Public Management“ gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Simone Wunderle den Verfassungsgerichtshof in Stuttgart.

Nach einer persönlichen Begrüßung durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs wurden die Studierenden von Frau Dr. Gerspacher-Hagmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof, in die besondere Stellung und Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs sowie den zur Verhandlung anstehenden Fall eingeführt. Im Anschluss folgte die im Oberlandesgericht Stuttgart anberaumte mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde, mit der im Wesentlichen beanstandet wird, dass Gerichtsvollzieher nicht im selben Alter wie Beamte im Polizei-, Justizvollzugs- und Feuerwehrdienst in den Ruhestand treten dürfen. Den Schwerpunkt der Verhandlung bildeten die Ausführungen des Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin, der Vertreter der Landesregierung sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes, Landesverband Baden-Württemberg zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Nichteinbeziehung der Gerichtsvollzieher in die Regelung des § 36 Abs. 3 LBG. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 31. Januar 2019 anberaumt.

Im Anschluss an die mündliche Verhandlung erhielten die Studierenden und Frau Prof. Dr. Simone Wunderle Gelegenheit zu einem persönlichen Austausch mit den neun Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtshofs.

 

 

Die Studierenden und Frau Prof. Dr. Simone Wunderle mit den Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichtshofs BW im Sitzungssaal des OLG Stuttgart

Vor dem Eingang des OLG Stuttgart