Teurer Wein

09.02.2021

Ein Diebstahl kann einen Arbeitnehmer „teuer zu stehen kommen“. Mit dieser Formulierung ist normalerweise gemeint, dass ihn ein solches Fehlverhalten den Job kosten kann. Ein Diebstahl bei seinem Arbeitgeber kann einen Beschäftigten aber darüber hinaus auch viel Geld kosten. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. Februar 2020 (Az. 1 Sa 401/18).

Das schreibt Prof. Dr. Arnd Diringer in seinem Beitrag. Sie finden ihn hier.

Prof. Dr. Arnd Diringer