Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts als Dozent

17.01.2020

Ein besonderes Highlight für die Studierenden der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen war dabei der Vortrag von Prof. Dr. Stephan Harbarth. Er ist der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und dort Vorsitzender des Ersten Senats.

Sein Vortrag beschäftigte sich – wie könnte es anders sein – mit dem BVerfG. Zunächst verortete Harbarth das Bundesverfassungsgericht im Institutionengefüge Deutschlands. Dann gab er einen Einblick in die Arbeit des Gerichtes und ging konkret und authentisch auf den Alltag im höchsten Gericht ein. Spannend wurde es, als Harbarth den Blick des Verfassungsgerichtes auf die kommunale Ebene erklärte und dabei auf einige wegweisende Entscheidungen einging, die die Stellung der Kommunen nachhaltig gesichert haben. Es wurde auch diskutiert. Dabei ging es um die Frage, ob die Ewigkeitsklausel (Art. 79 des Grundgesetzes ausreicht um die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu schützen. Weiter ging es mit dem Spannungsverhältnis zwischen Europäischem und Deutschem Recht und wie sich das Verfassungsgericht hier zur Wahrung der Balance einbringen kann.

Den Lebenslauf von Stephan Harbarth gibt es hier

Am Ende waren sich dann die Zuhörer einig. Stephan Harbarth hat es mehr als verstanden, die Institution des Verfassungsgerichts zu vermitteln und vor allem die Arbeit eines Verfassungsrichters plastisch und nachvollziehbar darzustellen.

Richterbank im Sitzungssaal